Du meinst die deutsche Durchgriffshaftung, nunja, es geht schon Richtung Desinformation diese Pseudo-Regelung hier argumentativ einzubringen, Du bist doch Jurist. arbeite Dich hier mal kurz ein und Du wirst schnell feststellen, dass Shareholder wie Flowers grundsätzlich nicht haften.
Das was Du hier von Dir gibst zu diesem Thema ist grösstenteils unrichtig.
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Von: Heizpilz
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